1441 WILKA Einsteckschloss mit Fallensperre
1441 Einsteckschloss mit Fallensperre
WILKA 1441 Einsteckschloss mit Fallensperre
Wilka Rohrrahmenschloss 1441
- für Profilzylinder vorgerichtet
- Schlosskasten verzinkt
- Stulp Edelstahl rostfrei
- 1-tourig = 20 mm Riegelausschluss
- Riegel mit 2 lose eingelegten Stahlstiften gegen Absägen
Anforderungen gemäß DIN 18 251-2 Klasse 2.
WILKA 1441 Einsteckschloss mit Fallensperre
Einsteckschloss für Rohrrahmentüren mit Fallensperre, für Profilzylinder vorgerichtet, komplett verzinkt, 8 mm Nuss einteilig, mit Wechsel, Richtungsangabe erforderlich, 1-tourig = 20 mm Riegelausschluss, Stulp Edelstahl rostfrei, Falle und Riegel vernickelt, Riegel mit 2 lose eingelegten Stahlstiften gegen Absägen, Schlosskasten oben und unten geschlossen, durchgehende Schraublöcher, auch für Drückerrosetten mit 38 mm (horizontal) und 50 mm (vertikal) Lochabstand.
Anforderungen gemäß DIN 18 251-2 Klasse 2.
Funktion WILKA 1441 Einsteckschloss mit Fallensperre
Die Fallensperre wird automatisch nach Türschließung aktiviert. Da die Falle erst nach 2 mm Hub gesperrt wird, ist die Kombination mit handelsüblichen E-Öffnern möglich.
Dornmaße (mm) | 30 | 35 | 40 | 45 |
Kastenbreiten (mm) | 45 | 50 | 55 | 60 |
Rohrrahmenschloss - Gebrauchshinweise
- Das Türblatt darf im Schlossbereich nicht bei eingebautem Schloss durchgebohrt werden.
- Schlossriegel und -falle dürfen nicht überstrichen/-lackiert werden.
- Der Drückerstift darf nicht mit Gewalt durch die Schlossnut geschlagen werden.
- Der Drücker darf nur im normalen Drehsinn belastet werden. In Betätigungsrichtung darf auf den Drücker maximal nur eine Kraft von 150 N aufgebracht werden. Das Schloss darf nur mit zugehörigem Schlüssel (und nicht mit artfremden Gegenständen) geschlossen werden.
- Das Türblatt soll nicht am Drücker getragen werden.
- Der Schlossriegel darf nicht bei offener Tür vorgeschlossen sein.
- Der Abstand zwischen Schlossstulpe und Schließblech soll zwischen 2 und 5 mm betragen.
- Drücker und Schlüssel dürfen nicht gleichzeitig betätigt werden.
- Zweiflügelige Türen dürfen nicht über den Standflügel aufgezwungen werden.
- Sobald Spuren von Gewaltanwendung sichtbar sind, muss das Schloss ersetzt werden.
- Schlösser sind mindestens 1 x jährlich zu schmieren (nicht harzendes Öl).

