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1441 WILKA Einsteckschloss mit Fallensperre

1441
€261.40
lieferbar
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Produktbeschreibung
Marke: WILKA
Hersteller: WILKA Schließtechnik GmbH
Lieferzeit: 10-14 Arbeirstage
Artikel-Nr.: 1441

WILKA Rohrrahmenschloss 1441

1441 Einsteckschloss mit Fallensperre

WILKA 1441 Einsteckschloss mit Fallensperre

Wilka Rohrrahmenschloss 1441

- für Profilzylinder vorgerichtet

- komplett verzinkt

- 1-tourig = 20 mm Riegelausschluss

- Riegel mit 2 lose eingelegten Stahlstiften gegen Absägen

Anforderungen gemäß DIN 18 251-2 Klasse 2.

WILKA 1441 Einsteckschloss mit Fallensperre

Einsteckschloss für Rohrrahmentüren mit Fallensperre, für Profilzylinder vorgerichtet, komplett verzinkt, 8 mm Nuss einteilig, mit Wechsel, Richtungsangabe erforderlich, 1-tourig = 20 mm Riegelausschluss, Stulp Edelstahl rostfrei, Falle und Riegel vernickelt, Riegel mit 2 lose eingelegten Stahlstiften gegen Absägen, Schlosskasten oben und unten geschlossen, durchgehende Schraublöcher, auch für Drückerrosetten mit 38 mm (horizontal) und 50 mm (vertikal) Lochabstand.

Anforderungen gemäß DIN 18 251-2 Klasse 2.

Funktion WILKA 1441 Einsteckschloss mit Fallensperre

Die Fallensperre wird automatisch nach Türschließung aktiviert. Da die Falle erst nach 2 mm Hub gesperrt wird, ist die Kombination mit handelsüblichen E-Öffnern möglich.

Dornmaße (mm) 30 35 40 45
Kastenbreiten (mm) 45 50 55 60

Rohrrahmenschloss - Gebrauchshinweise

  • Das Türblatt darf im Schlossbereich nicht bei eingebautem Schloss durchgebohrt werden.
  • Schlossriegel und -falle dürfen nicht überstrichen/-lackiert werden.
  • Der Drückerstift darf nicht mit Gewalt durch die Schlossnut geschlagen werden.
  • Der Drücker darf nur im normalen Drehsinn belastet werden. In Betätigungsrichtung darf auf den Drücker maximal nur eine Kraft von 150 N aufgebracht werden. Das Schloss darf nur mit zugehörigem Schlüssel (und nicht mit artfremden Gegenständen) geschlossen werden.
  • Das Türblatt soll nicht am Drücker getragen werden.
  • Der Schlossriegel darf nicht bei offener Tür vorgeschlossen sein.
  • Der Abstand zwischen Schlossstulpe und Schließblech soll zwischen 2 und 5 mm betragen.
  • Drücker und Schlüssel dürfen nicht gleichzeitig betätigt werden.
  • Zweiflügelige Türen dürfen nicht über den Standflügel aufgezwungen werden.
  • Sobald Spuren von Gewaltanwendung sichtbar sind, muss das Schloss ersetzt werden.
  • Schlösser sind mindestens 1 x jährlich zu schmieren (nicht harzendes Öl).
Auf den Merkzettel
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