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1436 WILKA Einsteck-Schwenkhakenriegelschloss

1436
€72.50
lieferbar
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Produktbeschreibung
Marke: WILKA
Hersteller: WILKA Schließtechnik GmbH
Lieferzeit: Sofort ab Lager
Artikel-Nr.: 1436
EAN: 4017813004671

WILKA Rohrrahmenschloss 1436

WILKA 1436 Einsteck-Schwenkhakenriegelschloss

WILKA 1436 Einsteck-Schwenkhakenriegelschloss

Wilka Rohrrahmenschloss 1436

- für Profilzylinder vorgerichtet
- komplett verzinkt
- 1-tourig = 24,5 mm Riegelausschluss
- hoher Schutz gegen Absägen

WILKA 1436 Einsteck-Schwenkhakenriegelschloss für Rohrrahmentüren.

Für Profilzylinder vorgerichtet, lose eingelegten Stahlstift, hoher Schutz gegen Absägen.

Schraubverbindung für extrem hohe seitliche Belastung.

Anforderung gemäß DIN 18 251-2 Klasse 3.

komplett verzinkt, 1-tourig = 24,5 mm Riegelausschluss, Riegel mit einem

1436 WILKA Einsteck-Schwenkhakenriegelschloss Dorn 25mm, 30mm,35mm, 40mm

Bei Metallrahmentüren wird eine ausreichende Verriegelung nur durch ein Schwenkriegelschloss oder Schwenkhakenriegelschloss erreicht.

Beim Einbau von Schwenkhakenriegelschlösser ist darauf zu achten, dass die Sicherheitsbeschläge sowie die Türblenden von außen nicht abgeschraubt bzw. gelöst werden können.

Rohrrahmenschloss - Gebrauchshinweise

  • Das Türblatt darf im Schlossbereich nicht bei eingebautem Schloss durchgebohrt werden.
  • Schlossriegel und -falle dürfen nicht überstrichen/-lackiert werden.
  • Der Drückerstift darf nicht mit Gewalt durch die Schlossnut geschlagen werden.
  • Der Drücker darf nur im normalen Drehsinn belastet werden. In Betätigungsrichtung darf auf den Drücker maximal nur eine Kraft von 150 N aufgebracht werden. Das Schloss darf nur mit zugehörigem Schlüssel (und nicht mit artfremden Gegenständen) geschlossen werden.
  • Das Türblatt soll nicht am Drücker getragen werden.
  • Der Schlossriegel darf nicht bei offener Tür vorgeschlossen sein.
  • Der Abstand zwischen Schlossstulpe und Schließblech soll zwischen 2 und 5 mm betragen.
  • Drücker und Schlüssel dürfen nicht gleichzeitig betätigt werden.
  • Zweiflügelige Türen dürfen nicht über den Standflügel aufgezwungen werden.
  • Sobald Spuren von Gewaltanwendung sichtbar sind, muss das Schloss ersetzt werden.
  • Schlösser sind mindestens 1 x jährlich zu schmieren (nicht harzendes Öl).
Auf den Merkzettel
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